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Pflanzliches gegen Rheuma?

Nutzen nicht belegt

Sara Steer, 01.11.2024

Nutzen pflanzliche Wirkstoffe wie Bestandteile vom Rosmarin gegen Rheuma? Bildnachweis: © mauritius images / Westend61 / Caterina Trimarchi

Die Natur hält viele Wirkstoffe bereit, die sich therapeutisch einsetzen lassen. Auch bei Rheuma gibt es zahlreiche pflanzliche Präparate, von denen sich Betroffene eine natürliche Alternative zu herkömmlichen Medikamenten versprechen. Doch helfen sie tatsächlich?

Kaum Daten von Studien an Menschen

Heckenrose, Rosmarin, Safran oder Weidenrinde – das sind nur einige Pflanzen, von denen man sich entzündungshemmende oder schmerzstillende Effekte bei Rheuma erhofft. Dann wären die pflanzlichen Wirkstoffe eine willkommene Alternative oder Begleittherapie zu den herkömmlichen, teils sehr starken Medikamenten, die Rheuma-Patient*innen regelmäßig schlucken müssen. Auf den ersten Blick scheint eine gute Wirkung auch gar nicht so abwegig, weil sie in Studien belegt ist. Der Haken an der Sache: Daten liegen vor allem aus dem Labor vor und sind nicht an echten Patient*innen erprobt. Viele im Labor zunächst vielversprechende Präparate enttäuschen später, weil sie am Menschen dennoch nicht wirken wie gehofft.

Keine Empfehlung von der Kommission

Die Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) hat sich die pflanzlichen Präparate nochmal genauer angeschaut. Dabei ist sie zu einer kritischen Einschätzung gekommen. Sie empfiehlt die Wirkstoffe nicht, weil ein Nutzen nach Auswertung der Daten nicht zu belegen sei. Keine abschließende Bewertung gibt es für den Einsatz von medizinischem Cannabis. Dieses könne möglicherweise in Einzelfällen helfen, es ist aber noch nicht hinreichend untersucht worden.

Weniger Auflagen nach 30 Jahren

Die Kommission gibt auch zu bedenken, dass der Einsatz von pflanzlichen Mitteln nicht immer ohne Risiko ist. Nur neuere pflanzliche Präparate müssen genauso aufwändig auf ihre Wirksamkeit und Nebenwirkungen geprüft werden wie „normale“ Medikamente. Sind pflanzliche Präparate aber schon seit mehr als 30 Jahren im Einsatz, gelten sie als „traditionell“ und diese Auflagen entfallen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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