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HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Tobias Höflein, 23.02.2024

Eine Impfung bei jungen Mädchen schützt gegen Krebs im Alter Bildnachweis: © mauritius images / Westend61 / gpointstudio

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?


Häufigste Ursache für Gebärmutterhalskrebs


Krebs hat verschiedene Ursachen: radioaktive Strahlung, Gendefekte, Altern – oder auch eine Infektion mit Humanen Papillomaviren (HPV). Es gibt verschiedene Typen von HPV, und nicht alle sind krebserregend. Auch löst nicht jede Infektion mit einem krebserregenden Virus Krebs aus. Dennoch sind HPV-Infektionen die häufigste Ursache für Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) bei Frauen. Davor schützt eine HPV-Impfung.


Impfung verhindert Krebs


Eine Impfung gegen Krebs – das klingt erst einmal komisch. Tatsächlich verhindert die Impfung auch nicht den Krebs selbst, sondern die Infektion mit dem krebsauslösenden Virus.  Übertragen werden HP-Viren beim Geschlechtsverkehr. Die Impfung sollte deshalb möglichst vor dem ersten Sex erfolgen, also bevor eine Ansteckungsgefahr besteht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb eine Impfung zwischen 9 und 14 Jahren. Doch auch wenn dieser Zeitraum verpasst wird, ist eine Nachholimpfung bis zum 18. Geburtstag sinnvoll. Impfen lassen sollten sich übrigens nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen. Denn einerseits übertragen sie das HP-Virus auf die Mädchen oder Frauen – andererseits können HP-Viren auch weitere Krebsarten auslösen wie Peniskrebs oder Mundkrebs.


Regelmäßige Vorsorge empfohlen


Ob geimpft oder nicht – zur regelmäßigen Früherkennung bei der Gynäkolog*:in sollte jede Frau ab dem 20. Lebensjahr. Den Gebärmutterhalskrebs kann auch andere Ursachen haben als eine HPV-Infektion. Mit der Früherkennung können Vorstufen des Krebs erkannt werden. Die Vorstufen können dann schonend entfernt werden, bevor Krebs entsteht. Ab dem 30. Lebensjahr kommt die Früherkennung auf Brustkrebs hinzu. Die regelmäßige Kontrolluntersuchung wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Quelle: Frauenärzte im Netz

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