Ob vor dem Urlaub, einem Wettkampf oder dem Wellnesswochenende – es gibt viele Gründe, warum Frauen ihre Monatsblutung gerne verschieben oder ganz ausfallen lassen. Bei hormoneller Verhütung, wie der Pille und dem Hormonring, ist das auch ganz leicht möglich. Aber ist das überhaupt gesund?
Abbruchblutung statt Menstruation
Egal ob Hormonring oder Pille – die meisten hormonellen Verhütungsmittel sollen laut Packungsbeilage in einem vierwöchigen Rhythmus eingenommen werden. Nach 21 Tagen folgt eine einwöchige Pause, bevor mit der Einnahme der nächsten Packung gestartet wird. Die Blutung, die durch den Abfall des Hormonspiegels ausgelöst wird, hat dabei wenig mit der natürlichen Monatsblutung zu tun und ist lediglich eine Abbruchblutung. Vielen Frauen gibt dieser Rhythmus aber ein gutes Gefühl, da er einen natürlichen Zyklus simuliert.Braucht der Körper eine Blutung?
Um den weiblichen Zyklus ranken sich viele Mythen. Zum Beispiel, dass die monatliche Blutung wichtig für die Gebärmutterschleimhaut ist. Auch heute noch stellen sich viele Frauen die Frage, ob sie durch Einnahme der Pille ohne Pause gesundheitliche Schäden fürchten müssen. Wissenschaftler konnten die meisten Ängste mittlerweile ausräumen:- Der gefürchtete Blutstau in der Gebärmutter bleibt aus, vielmehr wechselt die Schleimhaut in eine Art Ruhezustand.
- Das Thromboserisiko ist durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel zwar generell leicht erhöht, die Einnahme im Langzyklus steigert dieses Risiko aber nicht weiter.
Blutung verschieben – aber wie?
Ob die Blutung lieber auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt verschoben wird, liegt in der Hand der Anwenderin. Ein paar einfache Regeln müssen aber stets beachtet werden, um sicher zu gehen, dass der Verhütungsschutz weiterhin besteht.- Das hormonfreie Intervall kann verkürzt oder ganz ausgelassen werden. Bei einer Verlängerung der Pause ist Vorsicht geboten, denn hier geht der Verhütungsschutz verloren.
- Die Einnahme des Hormonpräparats kann um wenige Tage verkürzt werden. Wichtig ist, den Zyklus um nicht mehr als 7 Tage zu verkürzen.