
Regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt sind auch im Alter und im Fall von Pflegebedürftigkeit und Behinderung wichtig. © Simone Lang
Die Mund- und Zahngesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist schlechter als bei der übrigen Bevölkerung. Neue zahnmedizinische Leistungen stehen Betroffenen seit Juli 2018 zur Verfügung.
Quelle: Bundeszahnärztekammer
Pflegebedarf und Behinderung bedeuten oft schlechte Mundgesundheit
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Prof. Dietmar Oesterreich schildert die Situation: „Es ist viel zu häufig zu beobachten, dass ein Pflegegrad oder ein körperliches Handicap in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit sind. Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es einen regelrechten Einbruch.“ Er warnt, dass vor allem das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen bei den Betroffenen deutlich erhöht sei. Dies wirke sich negativ auf Gesamtgesundheit und Lebensqualität aus.Neue Vorsorgeleistungen seit 2018
Seit Juli dieses Jahres haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Zweimal jährlich können Betroffene im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen folgende Leistungen in Anspruch nehmen:- Erhebung des Mundgesundheitsstatus von Zähnen, Zahnfleisch und Zahnersatz
- Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans
- Aufklärung über eine geeignete Mundhygiene
- Entfernung harter Zahnbelege
Quelle: Bundeszahnärztekammer